Blickpunkt

Recht & Steuern

Änderungsbescheid und geänderte Ansichten

Bei Erlass eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO (fehlerhafte Steuerfestsetzung in einem Rechtsbehelfsverfahren) ist das Finanzamt nicht an die im vorausgehenden Änderungsbescheid vertretene Rechtsauffassung gebunden. Sagt der BFH.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. August 2007 - I R 74/06

Geschrieben am Mittwoch, 28. November 2007 | Steuerrecht |    

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