Blickpunkt Recht & Steuern

MEISEN.Rechtsanwalt

Arbeitskittel

Die verbilligte Überlassung von Arbeitskitteln und -jacken unterliegt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Februar 2008 - XI R 50/07

Geschrieben am Mittwoch, 30. April 2008 | Umsatzsteuer |    

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