Blickpunkt

Recht & Steuern

Aufrechnung eines Kostenerstattungsanspruchs mit fälligen Steuern

Eine Prozessvollmacht ermächtigt dazu, mit einem Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers gegen die Forderung aufzurechnen, zu deren Abwehr die Vollmacht erteilt worden war; Entsprechendes gilt für die Entgegennahme einer Aufrechnungserklärung des Kostenschuldners.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. August 2007 - VII R 12/06

Geschrieben am Mittwoch, 2. Januar 2008 | Steuerrecht |    

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