Blickpunkt Recht & Steuern

MEISEN.Rechtsanwalt

Berichtigungsanzeige beim unzuständigem Finanzamt

Reicht ein Steuerpflichtiger vor Ablauf der Festsetzungsfrist eine im Sinne des § 153 Abs. 1 AO bei einem unzuständigen Finanzamt ein, so ist die Anzeige zwar erstattet; zur Berechnung der nach § 171 Abs. 9 AO ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs jedoch grundsätzlich auf den Eingang beim zuständigen FA abzustellen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Februar 2008 - VI R 62/06

Geschrieben am Mittwoch, 30. April 2008 | Steuerrecht |    

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