Blickpunkt

Recht & Steuern

Beschränkter Geschäftsführer

Eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, führt - bei Erkennbarkeit für den Vertragspartner - zu einer Beschränkung der Vertretungsmacht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geschäftsführer zum Nachteil der Gesellschaft handelt.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Juni 2006 - II ZR 337/05

Geschrieben am Dienstag, 27. Februar 2007 | Gesellschaftsrecht |    

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