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Recht & Steuern

Bestätigung ausländischer USt-IdNr.

Ab sofort bietet das Bundesamt für Finanzen die Möglichkeit, die Gültigkeit von ausländischen USt-IdNrn. im Internet qualifiziert bestätigen zu lassen, d.h. sie können über ein Online-Formular neben der USt-IdNr. Korrektheit der Adressdaten abgleichen. Allerdings steht die Online-Bestätigung nur in der Zeit von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr zur Verfügung.

Geschrieben am Donnerstag, 11. August 2005 | Umsatzsteuer |    

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