Blickpunkt

Recht & Steuern

Besteuerung des Biokraftstoffanteils

Es ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht ernstlich zweifelhaft, dass die in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG getroffene Regelung, mit der ab dem 1. Januar 2007 eine Mineralölsteuerentlastung grundsätzlich nur noch für reine, mit anderen Kraftstoffen unvermischte, Biokraftstoffe gewährt wird, mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Insbesondere verstosse die Besteuerung des in Mischungen mit herkömmlichen Kraftstoffen enthaltenen Biokraftstoffanteils nicht gegen die Biokraftstoffrichtlinie 2003/30/EG.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14. April 2008 - VII B 216/07

Geschrieben am Mittwoch, 11. Juni 2008 | Verbrauchssteuern |    

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