Blickpunkt

Recht & Steuern

Betriebsaufspaltung in der Landwirtschaft

Die Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine GmbH schließt die vorangehende steuerbegünstigte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen die zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter gehörten, nicht aus, wenn der Steuerpflichtige zuvor seine landwirtschaftliche Betätigung beendet hat.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. März 2006 - IV R 31/03

Geschrieben am Dienstag, 18. Juli 2006 | ESt (Betrieb) |    

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