Blickpunkt

Recht & Steuern

Domains im Konzern

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Juni 2005 – I ZR 231/01

Geschrieben am Donnerstag, 8. Dezember 2005 | Wirtschaftsrecht |    

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