Blickpunkt

Recht & Steuern

Erbbauzinsen und dauernde Last

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. Erbbauzinsen sind nunmehr nicht mehr als dauernde Lasten nach § 8 Nr. 2 GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. März 2007 - I R 60/06

Geschrieben am Mittwoch, 6. Juni 2007 | Gewerbesteuer |    

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