Erbensucher
Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05
Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05
« Vorheriger Beitrag |
Nächster Beitrag »
» Zurück zur Übersichtsseite «