Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene
Die Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene ist dem Katalogberuf des Krankengymnasten ähnlich und damit keine gewerbliche, sondern eine freiberufliche Tätigkeit.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. September 2006 - XI R 64/05












