Blickpunkt

Recht & Steuern

Folgeobjekte und Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage

Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht überschreitet.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Februar 2007 - IX R 26/05

Geschrieben am Mittwoch, 19. September 2007 | ESt (privat) |    

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