Blickpunkt

Recht & Steuern

Gendiagnostik

Die Bundesregierung prüft nach eigener Aussage, ob und in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte bei Gentests gesetzlich geschützt werden müssen. Es sei im Koalitionsvertrag festgelegt, dass genetische Untersuchungen bei Menschen in dieser Legislaturperiode gesetzlich geregelt werden sollen, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag.

Geschrieben am Dienstag, 1. April 2008 | Allgemeines |    

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