Blickpunkt

Recht & Steuern

Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten

Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. November 2007 - II R 64/06

Geschrieben am Mittwoch, 19. März 2008 | Verbrauchssteuern |    

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