Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten
Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. November 2007 - II R 64/06












