Blickpunkt

Recht & Steuern

Grundstücksschenkung unter Ehegatten

Überträgt ein Ehegatte das Eigentum an einem Grundstück und zugleich den ihm gegen die kreditgebende Bank aus der Sicherungsabrede zustehenden Rückgewähranspruch an den anderen Ehegatten, der die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden übernimmt, ist nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs bei der Ermittlung des Wertes der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO der Rückgewähranspruch in Höhe der bereits getilgten Darlehensschulden werterhöhend zu berücksichtigen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VII R 1/07

Geschrieben am Mittwoch, 26. März 2008 | Erbschaftsteuer |    

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