Blickpunkt Recht & Steuern

MEISEN.Rechtsanwalt

Hippotherapie

Die von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie (therapeutisches Reiten) ist, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, eine von der Umsatzsteuer befreite nach § 4 Nr. 14 UStG.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Januar 2008 - XI R 53/06

Geschrieben am Mittwoch, 7. Mai 2008 | Umsatzsteuer |    

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