Blickpunkt

Recht & Steuern

Mittelbare Beteiligung des Besitzunternehmers an einer Kapitalgesellschaft

Die Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der Betriebskapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft, die 100 % der Anteile einer weiteren Kapitalgesellschaft hält, gehören dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitz(einzel-)unternehmens, wenn die weitere Gesellschaft intensive und dauerhafte Geschäftsbeziehungen zur Betriebsgesellschaft unterhält.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26. August 2005 - X B 98/05

Geschrieben am Mittwoch, 5. Oktober 2005 | ESt (Betrieb) |    

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