Blickpunkt

Recht & Steuern

Nachholverbot für Pensionsrückstellungen

Für Pensionszusagen, welche nach dem 31. Dezember 1986 erteilt worden sind (sog. Neuzusagen), ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt ausdrücklich nochmals bestätigt hat, handels- wie steuerrechtlich eine Rückstellung zu bilden. Das sogenannte Nachholverbot für Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG geht dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs vor.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Februar 2008 - I R 44/07

Geschrieben am Mittwoch, 11. Juni 2008 | ESt (Betrieb) |    

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