Blickpunkt Recht & Steuern

MEISEN.Rechtsanwalt

Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise

Verbürgt sich ein wesentlich an einer beteiligter Gesellschafter zugunsten eines Dritten, um zu ermöglichen, dass dieser mit der ein für sie günstiges Geschäft abschließt, so kann eine einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung (§ 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG) darin liegen, dass der Gesellschafter nach seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die nicht geltend macht und in der Liquidation endgültig mit ihm ausfällt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. März 2008 - IX R 80/06

Geschrieben am Mittwoch, 7. Mai 2008 | ESt (Betrieb) |    

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