Blickpunkt

Recht & Steuern

Pflegedienstumsätze

§ 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 ist weder verfassungsrechtlich noch gemeinschaftsrechtlich zu beanstanden, soweit diese Vorschrift für die Steuerfreiheit der dort genannten Umsätze voraussetzt, dass im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 54/06

Geschrieben am Mittwoch, 19. März 2008 | Umsatzsteuer |    

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