Blickpunkt

Recht & Steuern

Produkte anderer Landwirte im Hofladen

Der (pauschalen) Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegt nur die Veräußerung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte. Dagegen ist die Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte sowie die Veräußerung sog. Handelswaren nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu besteuern. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in teilweise Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung.

Wegen der Notwendigkeit, § 24 UStG richtlinienkonform auszulegen, haben, so der BFH, die im Ertragsteuerrecht entwickelten “Zukaufsgrenzen” keine Bedeutung für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung, wann ein Umsatz im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Juni 2007 - V R 56/05

Geschrieben am Mittwoch, 10. Oktober 2007 | Umsatzsteuer |    

1 Kommentar:

  1. [...] Im Juni letzten Jahres hat der Bundesfinanzhof geurteilt, dass nur der Verkauf selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte in einem Hofladen der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegt. Damit hat der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2001 aufgegeben, wonach auch die in begrenztem Umfang vorgenommene Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte der Sonderregelung für Land- und Forstwirte unterliegt. [...]

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