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Recht & Steuern

Speiseeishersteller als Ausbildungsberuf

Im Bundesgesetzblatt wurde jetzt die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin verkündet. Sie tritt mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2008 in Kraft.

Da es sich zunächst nur um eine Erprobung dieses Berufsbildes handeln soll, tritt die Verordnung im wesentlichen am 31. Juli 2013 wieder außer Kraft.

Geschrieben am Montag, 19. Mai 2008 | Wirtschaftsrecht |    

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