Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 6. Februar 2008 | ESt (privat), Lohnsteuer
Eine durch ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot erlangte Option auf den Erwerb von Aktien begründet nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs regelmäßig noch kein wirtschaftliches Eigentum des potentiellen Erwerbers. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 10. Oktober 2007 | ESt (Betrieb)
Räumt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen als Ertrag der Arbeit ein, sind damit zusammenhängende Aufwendungen des Arbeitnehmers erst im Jahr der Verschaffung der verbilligten Aktien zu berücksichtigen. Verfällt das Optionsrecht, sind die Optionskosten nach einem jetzt veröffentlichtem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr des Verfalls als vergebliche Werbungskosten abziehbar. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 27. Juni 2007 | ESt (privat)
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs stellen geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Die Vergütung in Höhe des Werts der erhaltenen Aktien wird dann einem ermäßigten Einkommensteuertarif unterworfen. Im Streitjahr 1997 war die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in Gestalt der sog. Drittelungsregelung anzuwenden; heute würde die sog. Fünftelungsregelung nach § 34 Abs. 1 EStG gelten. Das ist nur anders, wenn sich im Einzelfall feststellen lässt, dass mit der eingeräumten Option konkrete frühere Arbeitsleistungen zusätzlich entlohnt werden sollten. Mehrjährigkeit erfordert dabei, dass zwischen Einräumung und Erfüllung der Aktienoption eine Beschäftigungszeit von mehr als zwölf Monaten liegt. Der erwähnten Tarifermäßigung steht weder entgegen, dass dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt werden, noch, dass die jeweils gewährte Option von ihm nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt wird. [weiterlesen...]
Geschrieben am Donnerstag, 1. Februar 2007 | ESt (privat), Lohnsteuer
Verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft zur Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen, handelt sie in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht als bloße Leistungsmittlerin. [weiterlesen...]
Geschrieben am Montag, 17. Juli 2006 | Lohnsteuer