Auf Antrag des Auszubildenden oder seiner Eltern kann über die allgemeinen Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche Härte kann auch dann bestehen, wenn ein Elternteil infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen in der Verfügung über sein Einkommen derart beschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, es für den Lebensunterhalt des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit der Klage eines Studenten entsprochen. [weiterlesen...]
Geschrieben am Dienstag, 25. März 2008 | Allgemeines
Auch in diesem Jahr treten zum Jahreswechsel wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitslose bedeutet dies insbesondere: [weiterlesen...]
Geschrieben am Donnerstag, 3. Januar 2008 | Allgemeines
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt das Bundesausbildungsförderungsgesetz in seiner jetzigen Form gegen die in Artikel 39 des EG-Vertrages garantierte Freizügigkeit der Unionsbürger. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte dem EuGH in zwei bei ihm anhängigen Verfahren die Frage vorgelegt, ob das BAföG für Ausbildungsförderung eines Studiums in einem anderen Mitgliedstaat voraussetzen darf, dass der Antragsteller zuvor mindestens ein Jahr in Deutschland studiert hat, was der EuGH jetztentsprechend dem Antrag des Generalanwalts verneint hat. [weiterlesen...]
Geschrieben am Montag, 29. Oktober 2007 | Europarecht
Das Sparbuch von der Oma steht einem BAföG nicht zwingend entgegen. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen zwei BAfög-Empfängerinnen Recht gegeben, die sich mit ihrer Klage gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen durch die Georg-August-Universität wegen verschwiegenen Vermögens gewendet hatten. [weiterlesen...]
Geschrieben am Dienstag, 23. Oktober 2007 | Allgemeines
Erhält das –während des gesamten Kalenderjahres studierende– Kind unterschiedlich hohe Zuschüsse als Ausbildungshilfe, ist der Ausbildungsfreibetrag für die Anrechnung der Zuschüsse aufzuteilen. Die Zuschüsse mindern nach § 33a Abs. 2 Satz 3 EStG jeweils nur die zeitanteiligen Ausbildungsfreibeträge der Kalendermonate, für welche die Zuschüsse bestimmt sind.
Nach dem BAföG geleistete Zuschüsse für ein Auslandsstudium sind grundsätzlich auf den Freibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG anzurechnen, soweit sie auf den Grundbedarf entfallen. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 2. August 2006 | ESt (privat)