Blickpunkt

Recht & Steuern

Finanzamt und Staatsanwaltschaft

Das Bundesfinanzministerium hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert und neue Regelungen zu der Frage eingeführt, wann Finanzämter steuerliche Sachverhalte trotz des gesetzlichen Steuergeheimnisses etwa an die Staatsanwaltschaft weitergeben dürfen.

So wird zunächst festgestellt, dass nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO die Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse eines anderen zur Verfolgung von

im Besteuerungsverfahren durch die Finanzbehörden gegenüber Gerichten oder Strafverfolgungsbehörden erlaubt sei. Eine solche Meldung sei auch geboten, das zwingende öffentliche Interesse an der Offenbarung folgt daraus, dass sich die strafrechtlich relevanten Handlungen gegen die Gesetzmäßigkeit des Steuerverfahrens als Ganzes - Steuererhebung und Steuerverstrickung - richten.

Aber auch bei Insolvenzen wird die Gangart härter: Liegen den Finanzbehörden Erkenntnisse zu Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283c StGB) oder zu Insolvenzverschleppungsstraftaten (§ 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG, § 401 Abs. 1 Nr. 2 AktG, §§ 130b, 177a HGB) vor, die sie im Besteuerungsverfahren erlangt haben, so ist eine Offenbarung dieser Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums ebenfalls nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zulässig. [weiterlesen...]

Geschrieben am Dienstag, 15. Januar 2008 | Wirtschaftsstrafrecht

Das Finanzamt, die Arbeitsagentur und die Nebeneinkünfte

Das Finanzamt darf nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren. [weiterlesen...]

Geschrieben am Mittwoch, 31. Oktober 2007 | Steuerrecht

Steuerfahnder im Bordell

Auf Antrag eines Bordellbetreibers, der Zimmer zu Tagesmieten an Prostituierte vermietet, hat der Bundesfinanzhof in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass gegen seinen erklärten Willen von der Steuerfahndung im Beisein von Polizeibeamten durchgeführte Kontrollbesuche, bei denen die Prostituierten vor Ort nach Namen, Anschrift, Aufenthaltsdauer und Tätigkeitsumfang und außerdem auch deren Kunden nach ihrem Namen befragt werden, schützenswerte Interessen des Vermieters nicht verletzen. [weiterlesen...]

Geschrieben am Mittwoch, 28. Februar 2007 | Steuerrecht, Steuerstrafrecht

Unvollständiger Feststellungsbescheid

Wird in der Anlage “ESt 1,2,3 B” zum einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid die Spalte zum Korrekturbetrag nach § 15a Abs. 1, 2 oder 3 EStG von der Finanzbehörde nicht ausgefüllt, so kann ohne zusätzliche Anhaltspunkte der Empfänger des Gewinnfeststellungsbescheides unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht von einer zugleich getroffenen –negativen– einheitlichen und gesonderten Feststellung auch über die Höhe des verrechenbaren Verlustes dieses Feststellungszeitraums ausgehen.

[weiterlesen...]

Geschrieben am Mittwoch, 20. September 2006 | Einkommensteuer

Zustellung eines Steuerbescheides

Wird ein Steuerbescheid mit einfacher Post übersandt, gilt er drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, zu diesem Zeitpunkt beginnt dann auch die einmonatige Einspruchsfrist. Wie der Bundesfinanzhof bereits im Oktober 2003 entschieden hat, kann diese 3-Tages-Frist allerdings nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag ablaufen, die Zustellung wird in diesen Fällen vielmehr erst für den kommenden Werktag.

Geht der Bescheid tatsächlich erst nach einer längeren Postlaufzeit zu, beginnt die Frist erst mit dem (nachzuweisenden) tatsächlichen Zugang des Bescheides. Wie ein neues Urteil des BFH nun aber nochmals ausdrücklich feststellt, gilt dann allerdings nicht die Schonfrist bis zum nächsten Werktag: [weiterlesen...]

Geschrieben am Mittwoch, 18. Januar 2006 | Steuerrecht