Blickpunkt

Recht & Steuern

Steuerfreiheit für ehrenamtliche Betreuer

Der Bundesrat hat heute erneut gefordert, ehrenamtliche rechtliche Betreuer steuerlich zu begünstigen. Aufwandsentschädigungen sollen bis zur Höhe von 2100 Euro steuerfrei bleiben - entsprechend den Pauschalen z.B. für Übungsleiter eines Sportvereins. In der Vergangenheit haben die Länder bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Leistungen ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer nach geltendem Recht zu wenig honoriert werden, obwohl sie für die Gesellschaft einen wichtigen sozialen Beitrag darstellen. [weiterlesen...]

Geschrieben am Donnerstag, 20. März 2008 | ESt (privat)