Der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs, entgegen einem anders lautenden Rundschreiben Bundesfinanzministeriums vom 18. Mai 2000, auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder der fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 12. September 2007 | ESt (Betrieb)
Eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt nicht vor, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht, hier i.S. des § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 EStG, auszuüben (Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
Beruhte die bisher fehlende Ausübung des Wahlrechts jedoch auf einem zumindest fahrlässigen Verhalten, z.B. dem Nichterfassen des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns, so ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG grundsätzlich eröffnet.
Der Umfang der Bilanzänderung ist auf den Gewinnanteil beschränkt, der sich im jeweiligen Wirtschaftsjahr aus der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ergibt. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 10. Januar 2007 | ESt (Betrieb)
Eine Bilanz kann auch dann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG berichtigt werden, wenn ein darin enthaltener Ansatz nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sondern nur gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt. Kann eine Bilanz auf verschiedenen Wegen berichtigt werden, so obliegt die Auswahl des Korrekturwegs dem Unternehmer. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 2. August 2006 | ESt (Betrieb)
Eine Rückstellung ist in der Steuerbilanz auch dann zu bilden, wenn sie in der Handelsbilanz zu Unrecht nicht gebildet worden ist.
Ein unrichtiger Bilanzansatz ist grundsätzlich in derjenigen Schlussbilanz zu korrigieren, in der er erstmals aufgetreten ist. Eine Nachholung der Korrektur nach dem Grundsatz des “formellen Bilanzenzusammenhangs” kommt nur in Betracht, wenn und soweit die Schlussbilanzen für vorangegangene Jahre Grundlagen für Steuerbescheide sind, die aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden dürfen. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 26. Juli 2006 | ESt (Betrieb)
Durch Wechsel in der Auffassung der Finanzverwaltung, etwa infolge neuer Anwendungserlasse oder wegen Änderungen in der Rechtsprechung, können einzelne Positionen der Bilanz fehlerhaft werden. [weiterlesen...]
Geschrieben am Donnerstag, 18. August 2005 | ESt (Betrieb)