Besichtigungsrecht durch die Brandversicherung
Ein Versicherungsnehmer muss der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn reparieren lässt. Ansonsten muss die Versicherung, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, nicht bezahlen. [weiterlesen...]


