Blickpunkt

Recht & Steuern

Besichtigungsrecht durch die Brandversicherung

Ein Versicherungsnehmer muss der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn reparieren lässt. Ansonsten muss die Versicherung, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, nicht bezahlen. [weiterlesen...]

Geschrieben am Dienstag, 15. April 2008 | Zivilrecht