Ehegatten-Bürgschaft für die Aktiengesellschaft
Eine für das Darlehen einer Aktiengesellschaft aufgrund Bürgschaftsvertrags mithaftende, mittellose Ehefrau kann sich nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz auch dann auf die Sittenwidrigkeit dieses Vertrages berufen, wenn sie zwar Mitglied des Verwaltungsrates der AG, selbst aber nicht Aktionärin der AG ist. [weiterlesen...]


