Blickpunkt

Recht & Steuern

Steuerverhaftungsquote derivativ einbringungsgeborener Anteile

Gehen infolge einer Kapitalerhöhung stille Reserven von einbringungsgeborenen Alt-Anteilen auf die neuen Anteile über, sind die neuen Anteile zu gleicher Quote steuerverhaftet. Dem Inhaber der neuen Anteile steht kein Wahlrecht zu, die Steuerverhaftung in anderer Weise auf diese zu verteilen. [weiterlesen...]

Geschrieben am Mittwoch, 7. Mai 2008 | ESt (Betrieb)