Blickpunkt

Recht & Steuern

Kein Teileinspruchsbescheid wegen Vorläufigkeitsvermerken

Das Niedersächsische Finanzgerichts hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil einen Teil-Einspruchsbescheid zu einzelnen Punkten des einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerks aufgehoben. Daneben hat das FG den im Einkommensteuerbescheid aufgeführten Vorläufigkeitsvermerk als “nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich, nicht hinreichend umfassend formuliert” gekennzeichnet. Hiermit werde nicht der verfassungrechtlich garantierte effektive Steuerrechtsschutz vermittelt. [weiterlesen...]

Geschrieben am Freitag, 9. Mai 2008 | Steuerrecht