Blickpunkt

Recht & Steuern

Londoner Protokoll

Als Alternative zur rein nationalen Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmuster nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, ein europäisches Patent über das Europäische Patentamt in München anzumelden. Allerdings ist dies bisher mit hohen Übersetzungskosten verbunden, da die gesamte Patentschrift in sämtliche Sprachen derjenigen Länder übersetzt werden muss, in denen das Patent später gelten soll. Hier schafft jetzt ein Zusatzabkommen zu den europäischen Patentvorschriften künftig Abhilfe: Mit dem Inkrafttreten des sog. Londoner Protokolls am 1. Mai 2008 verzichten die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) weitgehend auf die Einreichung von Übersetzungen in ihrer Landessprache. [weiterlesen...]

Geschrieben am Dienstag, 6. Mai 2008 | Wirtschaftsrecht