Blickpunkt

Recht & Steuern

Preisgelder für die Fernsehshow

Auch der Fiskus möchte gerne an den in Fernsehshows ausgespielten Preisgeldern beteiligt sind. Und diese Möglichkeit räumt ihn jetzt der Bundesfinanzhof auch ein: So hat der BFH in einem jetzt veröffentlichtem Urteil entschieden, dass die Teilnehmerin an einer Fernsehshow für ihr dort erzieltes Preisgeld in Höhe von 250.000 € einkommensteuerpflichtig ist. [weiterlesen...]

Geschrieben am Mittwoch, 5. März 2008 | ESt (privat)