Besteuerung von Funktionsverlagerungen
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, die im Zuge der Unternehmenssteuerreform geänderten gesetzlichen Vorschriften zur so genannten Funktionsverlagerung könnten nicht angewendet werden, solange keine Rechtsverordnung vorliegt. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Die Regelungen im Außensteuergesetz sollen nach Darstellung der FDP dazu beitragen, die Besteuerung von in Deutschland geschaffenen Werten sicherzustellen, wenn “immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile ins Ausland verlagert werden”. [weiterlesen...]


