Reihenfolge von Steuervergünstigungen
Die Steuerermäßigung des Baukindergeldes nach § 34f Abs. 3 EStG ist vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35a EStG zu berücksichtigen. [weiterlesen...]
Die Steuerermäßigung des Baukindergeldes nach § 34f Abs. 3 EStG ist vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35a EStG zu berücksichtigen. [weiterlesen...]
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