Vorsteuerabzug bei Erwerb und Umbau eines Mischgebäudes
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes bestätigt und damit die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen in dessen Nichtanwendungserlass vom 22. Mai 2007 abgelehnt.
Nach der Rechtsprechung des BFH gelten für den Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes folgende Grundsätze: [weiterlesen...]


