Keine Rundfunkgebühr für rote Kennzeichen
Ein Kfz-Betrieb muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlands für die ihm zugeteilten “roten Kennzeichen” keine Rundfunkgebühr zahlen. [weiterlesen...]
Ein Kfz-Betrieb muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlands für die ihm zugeteilten “roten Kennzeichen” keine Rundfunkgebühr zahlen. [weiterlesen...]
Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen, waren damit erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem heute verkündeten Urteil die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.
Die beanstandeten Regelungen genügen nach dem Urteil des BVerfG nicht dem Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit, da sie weder den Anlass noch den Ermittlungszweck benennen, dem die Erhebung und der Abgleich der Daten dienen sollen. Darüber hinaus genügen die angegriffenen Vorschriften in ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht. Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren. [weiterlesen...]
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