Blickpunkt

Recht & Steuern

Diplom oder Urkunde?

Qualifizierungsnachweise sind enorm wichtig, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. Wer gegen Gebühr an einem Lehrgang teilnimmt, hat daher ein erhebliches Interesse, am Ende einen allgemein anerkannten Abschluss zu erwerben. Wird ihm ein „Diplom“ versprochen, obwohl der Ausbilder ein solches nicht vergeben kann, dann braucht er die Lehrgangsgebühren nicht zu bezahlen. [weiterlesen...]

Geschrieben am Donnerstag, 8. Mai 2008 | Zivilrecht