Blickpunkt

Recht & Steuern

Vorsteuerabzug bei Erwerb und Umbau eines Mischgebäudes

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes bestätigt und damit die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen in dessen Nichtanwendungserlass vom 22. Mai 2007 abgelehnt.

Nach der Rechtsprechung des BFH gelten für den Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes folgende Grundsätze: [weiterlesen...]

Geschrieben am Mittwoch, 13. Februar 2008 | Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

Im September 2006, hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze verwendet werden soll, vorgreiflich zu entscheiden ist, ob es sich bei den Umbaumaßnahmen um Erhaltungsaufwand am Gebäude oder um anschaffungsnahen Aufwand zur Gebäudeanschaffung handelt oder ob insgesamt die Herstellung eines neuen Gebäudes anzunehmen ist. Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstands betreffen, sind gesondert zu beurteilen. Handelt es sich um Aufwendungen für den Gegenstand selbst, kommt nur eine Aufteilung der gesamten Vorsteuerbeträge nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab (§ 15 Abs. 4 UStG) in Betracht. Der Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf so genannte Erhaltungsaufwendungen kann sich hingegen danach richten, für welchen Nutzungsbereich des gemischt genutzten Gegenstands die Aufwendun-gen vorgenommen werden.

Hierzu hat das Bundesfinanzministerium jetzt einen Nichtanwendungserlaß bekannt gegeben. Die Grundsätze dieses BFH-Urteils sollen demnach von der Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet werden. [weiterlesen...]

Geschrieben am Donnerstag, 24. Mai 2007 | Umsatzsteuer