Nichtraucherschutz in Berlin
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Antrag eines Rauchers auf vorläufige Aussetzung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes abgelehnt. [weiterlesen...]
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Antrag eines Rauchers auf vorläufige Aussetzung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes abgelehnt. [weiterlesen...]
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt, mit der der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das gesetzliche Rauchverbot in einer Gaststätte abgelehnt worden ist. [weiterlesen...]
Das Rauchverbot in Gaststätten ist nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz geltendes Recht und damit einzuhalten, auch wenn es beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung gestellt sein sollte. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart den Eilantrag des Betreibers einer Gaststätte gegen den für sofort vollziehbar erklärten Widerruf seiner Gaststättenerlaubnis u.a. wegen Verstößen gegen Vorschriften des Nichtraucherschutzes abgelehnt. [weiterlesen...]
Ein nur durch einen Vorhang abgetrennter Raum einer Gaststätte erfüllt nicht die Anforderungen an einen „Raucherraum“ im Sinne des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. [weiterlesen...]
Für die normale Eckkneipe hat es der Saarländische Verfassungsgeirchtshof abgelehnt, das Inkrafttreten des allgemeinen Rauchverbots für Gaststätten per einstweiliger Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufzuschieben. Anders sehen die gleichen Richter die Sache freilich, wenn nicht eine normale Eckkneipe betroffen ist, sondern eine Shisha-Kneipe:
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird der Vollzug von Art. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes Nr. 1637 zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 (Amtsbl. 2008, 75) insoweit einstweilen ausgesetzt, als das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten untersagt wird, die ausschließlich - von Nebenleistungen abgesehen - das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten.
Die einstweilige Anordnung ist auf die Dauer von 3 Monaten begrenzt. Ihre Verlängerung setzt voraus, dass die Antragstellerin sie beantragt und der Verfassungsgerichtshof mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder einen entsprechenden Beschluss fasst.
Nachdem die Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und in Sachsen das Rauchverbot zumindest für Inhabergeführte Ein-Raum-Kneipen per einstweiliger Anordnung gestoppt haben, hatten jetzt auch die saarländischen Verfassungsrichter über eine solche einstweilige Anordnung zu entscheiden. Sie verweigerten jedoch, wie bereits zuvor auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren zu dem in Hessen geltenden Nichtrauchergesetz, den generellen Schutz durch eine einstweilige Anordnung.
So langsam wird’s unübersichtlich. [weiterlesen...]
Nach Rheinland-Pfalz darf nun auch im Freistaat Sachsen in kleinen Gaststätten vorläufig weitergeraucht werden. Mit Beschluss vom heutigen Tage setzte der Sächsische Verfassungsgerichtshof § 2 Abs. 2 Nr. 8 des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes bis zur Entscheidung über die in der Hauptsache noch anhängigen Verfassungsbeschwerden außer Anwendung, soweit das Rauchverbot Ein-Raum-Gaststätten erfasst, in denen neben dem Inhaber keine weiteren Personen im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind und in deren Eingangsbereich deutlich sichtbar darauf hingewiesen wird, dass das Rauchverbot nicht gilt. [weiterlesen...]
Das rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft, aber in kleinen Gaststätten darf nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorläufig weiter geraucht werden. [weiterlesen...]
Der Eilantrag eines Rauchers gegen das Hessische Nichtraucherschutzgesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. [weiterlesen...]
Ein Raucherclub darf nach Inkrafttreten des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes am 15. Februar 2008 keine Raucherabende mehr in seinem Stammlokal veranstalten. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. [weiterlesen...]
In allen Bundeseinrichtungen wird Rauchen künftig verboten sein. Der Deutsche Bundestag billigte am Freitag einen entsprechenden geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vom 1. September an darf hiernach in allen Behörden, Dienststellen, Gerichten, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. [weiterlesen...]
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