Verfall einer Option ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Lässt der Inhaber einer erworbenen Kaufoption diese verfallen, ist der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes nicht erfüllt. Dies hat der Bundesfinanzhof jetzt für das Jahr 2000 entschieden. [weiterlesen...]


