Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert (”berichtigt”) werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dies hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal bestätigt.
Eine Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden, wenn das Finanzamt den Gewinn zwar höher als vom Unternehmer erklärt ansetzt, dies aber auf einer Berücksichtigung von außerbilanziellen Gewinnerhöhungen beruht. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 11. Juni 2008 | ESt (Betrieb)
Für latente Rückforderungsansprüche der Kassenärztlichen Vereinigung gegen einen Arzt (bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegen einen Zahnarzt) kann nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts auch bei einem Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung noch keine Rückstellung gebildet werden. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 21. Mai 2008 | ESt (Betrieb)
Bei der Berechnung des Gewinns aus einer Betriebsveräußerung sind vom Erwerber übernommene betriebliche Verbindlichkeiten, die aufgrund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht passiviert worden sind, nicht gewinnerhöhend zum Veräußerungspreis hinzuzurechnen. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 7. Mai 2008 | ESt (Betrieb)
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist noch nicht rechtlich entstanden im Sinne der Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen, wenn die Rechtsnorm, in der sie enthalten ist, eine Frist für ihre Erfüllung enthält, die am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 30. April 2008 | ESt (Betrieb)
Der Bundesfinanzhof hat in einem heute veröffentlichtem Urteil entschieden, dass Kfz-Händler in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten für die von ihnen übernommene Verpflichtung, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, auszuweisen haben. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 30. Januar 2008 | ESt (Betrieb)
Erzielt ein Grundstücksunternehmen Zinseinkünfte aus der Anlage von Mieterträgen, so handelt es sich um Erträge aus der Nutzung von Kapitalvermögen, die nicht von der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst werden. Das gilt auch für Zinsen aus der Anlage von Mieten, die ein Mieter unter Vorbehalt gezahlt hat und mit deren Rückzahlung aufgrund eines für die Vergangenheit ergangenen Zivilgerichtsurteils gerechnet werden muss.
Die von der Herausgabepflicht nach § 818 BGB bedrohten Zinserträge sind jedoch um Betriebsausgaben in Höhe der wegen der möglichen Zinszahlungsverpflichtung vorgenommenen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kürzen. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 23. Januar 2008 | Gewerbesteuer
In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof jetzt dazu Stellung genommen, in welchem Umfang die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen auf die mit Hilfe von Datenverarbeitungssystemen geführte Buchhaltung des Steuerpflichtigen zugreifen darf. Eine Aktiengesellschaft hatte bestimmte Einzelkonten ihrer EDV-gestützen Finanzbuchhaltung gegen den Zugriff durch die Prüfer gesperrt, weil eine Prüfung dieser Konten allenfalls zur Festsetzung einer niedrigeren Steuer würde führen können. Außerdem hatte sie sich geweigert, in elektronischen Formaten gespeicherte Ein- und Ausgangsrechnungen über ihr EDV-System lesbar zu machen und stattdessen den Ausdruck auf Papier angeboten. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 21. November 2007 | Steuerrecht
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen möglicher vertraglicher Schadensersatzverpflichtungen für die nicht vollständige Rückgabe von Leergut darf steuerrechtlich nur gebildet werden, wenn der Getränkehersteller von den den Schadensersatzanspruch begründenden Umständen Kenntnis hat oder zumindest eine derartige Kenntniserlangung unmittelbar bevorsteht. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 13. September 2006 | Allgemeines, ESt (Betrieb)
Eine Rückstellung ist in der Steuerbilanz auch dann zu bilden, wenn sie in der Handelsbilanz zu Unrecht nicht gebildet worden ist.
Ein unrichtiger Bilanzansatz ist grundsätzlich in derjenigen Schlussbilanz zu korrigieren, in der er erstmals aufgetreten ist. Eine Nachholung der Korrektur nach dem Grundsatz des “formellen Bilanzenzusammenhangs” kommt nur in Betracht, wenn und soweit die Schlussbilanzen für vorangegangene Jahre Grundlagen für Steuerbescheide sind, die aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden dürfen. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 26. Juli 2006 | ESt (Betrieb)
Werden in einem Betrieb gewerblicher Art Beamte der Trägerkörperschaft eingesetzt, so mindern die Pensionsverpflichtungen der Trägerkörperschaft den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art jedenfalls dann nicht, wenn die Trägerkörperschaft Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an die Beamten nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse erbracht werden. [weiterlesen...]
Geschrieben am Dienstag, 18. Juli 2006 | ESt (privat)
Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem Abfallgesetz 1986 und dem Bundesimmissionsschutzgesetz folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 5. Juli 2006 | ESt (Betrieb)
Die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Allerdings: Wird ein und dasselbe Schutzrecht in mehreren Jahren verletzt, bestimmt sich der Ablauf der dreijährigen Auflösungsfrist i.S. des § 5 Abs. 3 Satz 2 EStG nach der erstmaligen Rechtsverletzung. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 10. Mai 2006 | ESt (Betrieb)
Das Bestehen einer ungewissen Verbindlichkeit ist wahrscheinlich (so daß dafür eine Rückstellung gebildet werden darf/muss), wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen. Ein gegen eine dritte Person in einer vergleichbaren Sache ergangenes erstinstanzliches Urteil genügt für sich allein noch nicht, um für das Bestehen einer entsprechenden Verbindlichkeit überwiegende Gründe annehmen zu können. [weiterlesen...]
Geschrieben am Mittwoch, 15. Februar 2006 | ESt (Betrieb)