Blickpunkt

Recht & Steuern

Sicheres Spielzeug

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer vollständig überarbeiteten “Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug” vorgestellt. Darin enthalten ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog, um Kinder besser vor unsicherem Spielzeug zu schützen. Hierbei werden die vorhandenen Regelungen für Spielzeug, welches innerhalb der EU hergestellt oder in die EU importiert wird, überarbeitet, um Unfälle mit Spielzeug und Gesundheitsgefährdungen, die von Spielzeug ausgehen können, soweit wie möglich auszuschließen. Im Entwurf werden strengere Sicherheitsanforderungen an Spielzeug aufgestellt als bisher. [weiterlesen...]

Geschrieben am Freitag, 25. Januar 2008 | Allgemeines

Holzspielzeug oder Kunstgegenstand?

Individuell gefertigte Holzelemente auf Spielplätzen sind keine umsatzsteuerlich begünstigten Kunstgegenstände. Spielplatzelemente aus Holz, die entweder zur unmittelbaren Nutzung durch Kinder oder aber als phantasievolles ?Beiwerk? aufgestellt sind, werden primär durch ihren Gebrauchszweck als Kinderspielzeug geprägt. Sie sind deshalb nach einem Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg nicht als Bildhauerkunst zu bewerten, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt. Ungeachtet dessen, dass es sich bei den Holzelementen um Unikate mit künstlerischem Anspruch handelt, steht der mit diesen verfolgte Zweck, Kindern als Spielgerät zu dienen oder Kinder zum Spielen anzuregen, im Vordergrund. In diesem Fall tritt der künstlerische Wert hinter dem Gebrauchswert zurück. [weiterlesen...]

Geschrieben am Freitag, 31. August 2007 | Umsatzsteuer

Softair-Waffen

Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe strafbar.
Das Waffengesetz stellt Softair-Waffen bis 0,08 Joule von den Bestimmungen des Waffengesetzes frei. Das Bundeskriminalamt hat - im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium - zur Angleichung dieser Grenze an die Grenzwerte in der EU-Spielzeug-Richtlinie durch Feststellungsbescheid vom 18.06.2004 darüber hinaus auch solche Softair-Waffen freigestellt, die eine Mündungsenergie von bis zu 0,5 Joule aufweisen, dies entspricht der Energie, die bei dem Fall eines 50 Gramm schweren Gegenstandes aus 1/2 Meter Höhe entsteht.

Nach Ansicht des OLG Karlsruhe ist dieser Freistellungsbescheid jedoch bedeutungslos, so dass die Überlassung einer Softair-Waffe mit einer Mündungsenergie von über 0,08 Joule an Jugendliche strafbar ist. [weiterlesen...]

Geschrieben am Dienstag, 26. Juni 2007 | Vereinsrecht