Radfahrerin mit 1,62 Promille
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz zu Recht hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einer Frau in mittleren Jahren aus dem Kreis Mainz-Bingen infolge einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen.
Weil sie mit ihrem Fahrrad ohne Licht fuhr, kontrollierte die Polizei die Antragstellerin nachts gegen zwei Uhr kurz vor ihrer Wohnung. Die Polizeibeamten stellten bei der Mutter von mehreren Kindern Atemalkoholgeruch, aber keine groben Ausfallerscheinungen fest. Eine Blutprobe ergab jedoch eine Blutalkoholkonzentration von 1,62 Promille. [weiterlesen...]


