Blickpunkt

Recht & Steuern

Mehrwertsteuerbetrug in der EU

Die Europäische Kommission hat jetzt eine Mitteilung über mögliche weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von MwSt-Betrug vorgelegt. Diese Maßnahmen betreffen die Einführung einer Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und eines generellen Verfahrens zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge). Mit beiden Systemen kann, so die Hoffnung der EU-Kommission, das Phänomen des aufgrund des sog. “verschwundenen Händlers” durchgeführten Karussellbetrugs erheblich eingeschränkt werden. Bei einem Karussellbetrug stellt ein Steuerpflichtiger, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb ohne Mehrwertsteuerbelastung getätigt hat, bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer in Rechnung und verschwindet danach, ohne diese Mehrwertsteuer an den Fiskus abzuführen.
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Geschrieben am Montag, 10. März 2008 | Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer