Über die Bedeutung der Angabe “Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler hatte jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Und er hat die Entscheidung genutzt, um seine Rechtsprechung fortzuentwickeln, wonach ein Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs bereits in der Eigenschaft als Unfallwagen liegen kann (§ 434 BGB). [weiterlesen...]
Geschrieben am Freitag, 14. März 2008 | Zivilrecht
Der Bundesgerichtshof hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das bei einem früheren Unfall einen - zwischenzeitlich reparierten - Schaden erlitten hat, der über einen “Bagatellschaden” hinausgeht, deswegen mangelhaft ist, weil es von der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen abweicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). [weiterlesen...]
Geschrieben am Dienstag, 27. November 2007 | Zivilrecht