Haustürgeschäft trotz Einladung
Ein in einer Privatwohnung geschlossener Vertrag kann als Haustürgeschäft zu werten sein, für das ein Widerrufsrecht gilt, selbst dann, wenn der Kunde die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte. [weiterlesen...]
Ein in einer Privatwohnung geschlossener Vertrag kann als Haustürgeschäft zu werten sein, für das ein Widerrufsrecht gilt, selbst dann, wenn der Kunde die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte. [weiterlesen...]
Ein Widerruf bei Haustürgeschäften ist auch möglich, wenn der Geschäftspartner bei Vertragsschluß lediglich über Vermittler tätig wird und von der Haustürsituation keine Kenntnis hat. Mit diesem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung in Anpassung an ein Urteil des EuGH vom Oktober 2005 geändert: [weiterlesen...]
Ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses gegen Teilzahlungen verpflichtet, ist ein Werkvertrag. Ein Verbraucher kann einen solchen Vertrag weder nach den Bestimmungen über die Ratenlieferungsverträge noch nach den Vorschriften über Teilzahlungsgeschäfte widerrufen. [weiterlesen...]
Immer wieder Anlaß zu Streit gibt die Frage, wie genau eine Belehrung über ein gesetzliches Widerrufsrecht vom sonstigen Vertragstext abzusetzen ist, denn der Lauf der Widerrufsfrist beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel erst, wenn dem Kunden eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wird, die drucktechnisch deutlich gestaltet und geeignet ist, einen rechtsunkundigen Erklärungsempfänger vollständig, zutreffend und unmißverständlich über die Voraussetzungen seines Widerrufsrechts zu belehren. [weiterlesen...]
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