Zivildienst statt golfen
Ein Zivildienstpflichtiger kann nicht verlangen, vom Zivildienst zurückgestellt zu werden, um seine Karriere als Golfprofi voranzutreiben, wenn er die Profikarriere begonnen hat, als er wegen einer Berufsausbildung zurückgestellt war und sich nicht rechtzeitig vergewissert hat, ob er im Anschluss an die Ausbildung Zivildienst leisten muss. Dies entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in ihrem Beschluss vom 11.03.2008 und lehnte damit den Eilantrag eines Zivildienstpflichtigen ab. [weiterlesen...]


