Blickpunkt

Recht & Steuern

Zustimmung zur Zusammenveranlagung und Widerruf

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste jetzt zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Umständen eine in einem zivilrechtlichen Vergleich abgegebene Erklärung zur Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung widerrufen werden kann, und stellte fest, dass die in einem gerichtlichen Vergleich protokollierte Zustimmungserklärung zu einer Zusammenveranlagung - mit steuerrechtlicher Wirkung - widerrufen werden kann. [weiterlesen...]

Geschrieben am Dienstag, 18. März 2008 | ESt (privat)